Neues aus der Kinderburg

Ferienbetreuung Kinderrechte

von

Thema Kinderrechte Art.31

Kinder haben das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung

In den Herbstferien behandelten wir wie in jeder Ferienbetreuung das Thema Kinderrechte. Dieses Mal haben wir uns für den Art. 31 entschieden. Kinder haben das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung

Zum Einstieg machten wir Plakate, bei denen die Kinder mithelfen duften. Sie zählten auf, was sie gerne in der Freizeit machen und was sie machen, wenn sie lieber etwas Ruhigeres unternehmen zur Entspannung. Wir haben die drei Wochen so gestaltet, dass die Kinder viel mitbestimmen konnten. Dabei unternahmen wir  viele Ausflüge auf diverse Spielplätze. Die Ruhezeit haben wir auch jedes Mal anders gestaltet: Von Traumreisen über liegend Entspannungsmusik hören oder am Tisch etwas machen bis hin zu Freispiel mit ruhigeren Aktivitäten.

 

Am Ende der drei Wochen haben wir gemerkt, wie schön die Kinder miteinander gespielt haben, besonders im Rollenspiel. Sie probierten Konflikte selbst zu Lösen und haben gemeinsam Lösungswege gefunden. Durch den Freiraum im Freispiel, konnten sich die Kinder positiv entfalten.

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